Mit der gesetzlich beschlossenen Einführung des elektronischen Rezepts und der elektronischen Krankschreibung ab sofort

können wir ohne vorliegende Versichertenkarte oder im jeweiligen Quartal bereits vorgelegte Karte keine Formulare mehr vorbereiten oder für Sie ausstellen.

(Ein Quartal ist ein 3-Monatszeitraum, jeweils beginnend mit dem 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeden Jahres.)

 

Bitte lassen Sie daher vor oder bei  Rezeptwunsch für Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen, Ihre Versichertenkarte einlesen.

 

Bitte beachten Sie, dass die

Vereinbarung von Akutterminen, aber auch anderen Terminen nicht per Email, sondern nur telefonisch möglich ist.

Sprechen Sie gegebenenfalls auf einen unserer Anrufbeantworter, wir rufen Sie zuverlässig zurück.

 

 

Im Moment sind wir, wie alle anderen Praxen auch, leider nicht selten von Störungen und Ausfällen der dafür nötigen sogenannten Telematikinfrastruktur betroffen. Das führt für Sie zu Verzögerungen, doppelten Wegen und Verunsicherung, für uns bedeutet es einen immensen Mehraufwand an Arbeit und Sorge. Wir denken, dass uns gegenseitiges Verständnis in dieser Situation am ehesten hilft.