Terminvergabe und Öffnungszeiten

  

    

 

Wir arbeiten mit einem Terminvergabesystem innerhalb der Sprechzeiten und nach Vereinbarung.

 

 

Mo.             Di.              Mi.             Do.             Fr.

 

8-13            8-13           8-13            8-12           8-13

 

16-18                                               16-19

 

 

 Verkürzen Sie Ihre Wartezeit . . .

 

. . . gerade wenn Sie uns noch am selben Tag wegen einer akuten Erkrankung aufsuchen wollen, durch einen kurzen Anruf: Wir planen im Rahmen unseres Terminplans regelmäßige Pufferzeiten ein, so daß Sie auch kurzfristig einen Termin bekommen und „zu Hause warten" können. In Stoßzeiten ist manchmal sehr viel zu tun und das Telefon kann nicht abgenommen werden. Ein spezieller, zusätzlicher Anrufbeantworter, auf den Sie automatisch weitergeleitet werden, gibt Ihnen dann die Möglichkeit, Rückrufwünsche aufzusprechen. Sie werden dann zurückgerufen, sobald wieder freie Kapazitäten bestehen. Der Anrufbeantworter wird auf jeden Fall regelmäßig während der Sprechzeiten abgehört! Garantiert! Und wir rufen zurück und vereinbaren einen Akuttermin mit Ihnen.

 

Anrufbeantworter

 

Wir haben einen Anrufbeantworter, den Sie unter der Telefonnummer

03322 / 23 88 24 rund um die Uhr, 24 Stunden täglich, erreichen können und von Montag bis Freitag regelmäßig vor Sprechstundenbeginn und zuletzt nach Sprechstundenende abgehört wird. Auf diesem Anrufbeantworter können Sie uns eine Nachricht hinterlassen, zum Beispiel, dass Sie nach Sprechstundenende zurückgerufen werden möchten. Während der Sprechstunde unterbrechen die Ärzte nur in Notfällen ihr Gespräch mit einem Patienten, um zu telefonieren.

 

Wir würden uns auch freuen, wenn Sie den Anrufbeantworter während der Sprechzeiten, wenn wir viel zu tun haben, nutzen, um zum Beispiel ein Rezept zu bestellen (das wir Ihnen gerne gegen Erstattung der Portogebühren zuschicken) für Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen.

 
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung der elektronischen Krankschreibung und des elektronischen Rezeptes für gesetzlich versicherte Patienten können wir Krankschreibungen und Rezepte nur noch nach Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte erstellen.